Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsabschluss
Die folgenden AGB gelten für Verträge, die der Dienstleister Profitrans-Cucinelli mit seinen Kunden abschliesst.
Die Kunden anerkennen mit dem Vertragsabschluss diese AGB. Regelungen und Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, werden zwischen dem Anbieter und den betreffenden Kunden schriftlich vereinbart.
Eine Offerte des Dienstleisters gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bis sieben Tage nach der Absendung der schriftlichen Offerte. Diese wird in der Regel per E-Mail übermittelt. Nach Ablauf dieser Frist sind Preisänderungen möglich.
2. Pflichten des Auftraggebers (Kunden)
Der Kunde garantiert die Organisation des richtigen Packmaterials (Schachteln, etc.) und verpackt das Umzugsgut. Auf Wunsch stellt Ihnen der Dienstleister entsprechende Schachteln leihweise zur Verfügung. Sofern die Schachteln geliefert und abgeholt werden, erhebt der Dienstleister eine Gebühr von CHF 3.- pro Schachtel. Der Inhalt von Schränken und Schubladen muss vor dem Umzug entnommen und ebenfalls verpackt werden. Der Kunde muss zerbrechliches Umzugsgut entsprechend kennzeichnen. Der Kunde stellt eine entsprechende Zufahrt bzw. einen Parkplatz für das Transportfahrzeug des Dienstleisters beim Aus- und Einzugsort sicher.
3. Einsatzort
Die Einsätze des Dienstleisters erfolgen ausschliesslich in den Kantonen, in denen Deutsch oder Italienisch als die führende Amtssprache gilt sowie im Fürstentum Liechtenstein.
4. Zeitberechnung
Die Arbeitszeit beginnt beim Auszugsort und endet nach der Beendigung gemäss Anweisungen des Kunden beim Einzugsort. Die Mittagspause zählt nicht zur Arbeitszeit. Das Zügelpersonal des Dienstleisters hat jedoch ein Anrecht auf zwei bezahlte Pausen von je 15 Minuten pro Tag. Jeder Auftrag hat ein Mindestauftragswert von drei Arbeitsstunden.
5. Rechnung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnung inkl. der gesetzlichen MwSt. ist zahlbar nach Beendigung des Auftrages und wird in bar an den Dienstleister übergeben.
6. Besondere Zuschläge
Für Möbelstücke ab 100 kg ist ein einmaliger Schwerlastenzuschlag von CHF 150.- pro Möbelstück zu bezahlen. Für Klaviere, Flügel oder Tresore gelten spezielle Konditionen, welche zusätzlich beim Dienstleister angefragt werden müssen.
7. Vertragsannullierung
Eine Vertragsannullierung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Ausführungsdatum kostenlos möglich, danach wird eine Annullationsgebühr von CHF 500.- erhoben.
8. Versicherung
Der Dienstleister verfügt über eine Frachtführer-Haftpflichtversicherung für Schäden bis CHF 50‘000, sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung bis CHF 5‘000‘000. Das zu zügelnde Mobiliar ist gemäss Offerten Erstellung versichert. Sofern Möbel einen höheren Zeitwert aufweisen, muss dies vom Kunden mitgeteilt werden.
9. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Der Dienstleister verpflichtet sich, das Umzugs- bzw. Transportgut in einwandfreiem Zustand zu liefern. Von der Haftung ausgeschlossen sind Beschädigungen an Pflanzen, Funktionsstörungen an elektronischen Geräten, die äusserlich keine Beschädigung aufweisen, sowie Verlust von Bargeld, Wertpapieren, Münzen, Schmuck oder sonstigen Wertgegenständen.
10. Schadensmeldung
Schäden, die äusserlich erkennbar sind, müssen sofort und bis spätestens 3 Tage nach dem Umzug (ab Umzugstag) gemeldet werden und auf einem entsprechenden Schadensrapport erfasst werden. Die Beanstandungen sind schriftlich zu erfolgen und müssen Folgendes beinhalten: Schadensmeldung mit Foto, Kaufrechnung des Gegenstandes, Wertnachweis und einer Offerte für die Reparaturkosten.
11. Recht und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Schweizer Recht. Für Privatkonsumenten des Fürstentums Liechtensteins gilt das liechtensteinische Recht (IPRG Art. 120).
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Dienstleisters.
Die Parteien sind bestrebt, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.